Sieches Arbeitsrecht
In Belgien müssen sich genesende Langzeitkranke künftig einem »Reintegrationstest« unterziehen. Hat ein Betrieb keinen passenden Job für sie, kann er sie feuern
Gerrit HoekmanBelgische Unternehmen können ab Januar Mitarbeiter, die länger als zwei Jahre krank sind, zu einem »Reintegrationstest« bitten. Dabei soll unter Hinzuziehung von angeblich unabhängigen Ärzten geklärt werden, ob der Beschäftigte in der Lage ist, eine andere Arbeit im Betrieb zu übernehmen. Der christliche Gewerkschaftsbund »Confédération des Syndicats Chrétiens« (CSC) fürchtet deshalb nun eine Entlassungswelle.
Von der Aufforderung, sich dem Test zu stellen, dürften nach Angabe des CSC mindestens 10.000 Werktätige betroffen sein. Sie sind praktisch dem guten Willen ihres Chefs ausgeliefert: Wenn der Boss behauptet, er könne keinen entsprechenden Job anbieten, dann darf der langzeitkranke Mitarbeiter auf die Straße gesetzt werden – ohne Abfindung. »Die Beihilfe im Krankheitsfall ist für jemanden, der lange krank gewesen ist, nach einer Entlassung meistens dieselbe«, erklärte Gewerkschafter Herman Fonck am Montag gegenüber der Tageszeitung De Morgen. Für ihn...
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