Regel 40.3
Köln. Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Olympia. Regel 40 der Charta des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sei möglicherweise »zu restriktiv«, erklärte die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde dem Sportinformationsdienst (SID). Deshalb sei vor etwa neun Monaten ein »Verwaltungsverfahren« eingeleitet worden. »Sofern ein kartellrechtlicher Verstoß festgestellt« werde, ende ein solches Verfahren mit einer »Abstellungsverfügung«, »in der dem Unternehmen auch die erforderlichen Abhilfemaßnahmen vorgegeben werden können«. Das IOC hat also Zwangsmaßnahmen zu befürchten wegen »Regel 40.3« seiner Charta, die die Werberechte von Athleten und Sponsoren während Olympischer Spiele einsch...
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