DKP zum Fall Silvia Gingold
Die Deutsche Kommunistische Partei erklärte am Mittwoch zum Urteil im Fall Silvia Gingold gegen das Land Hessen (siehe jW vom 11. Oktober):
Das Verwaltungsgericht Kassel hat alle Anträge der Antifaschistin Silvia Gingold auf Löschung der über sie geführten Verfassungsschutzakte sowie auf Einstellung ihrer geheimdienstlichen Beobachtung abgelehnt.
Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) entgegnet diesem skandalösen Urteil: Verfassungsfeindlich ist nicht das Engagement für Frieden, soziale Gerechtigkeit und gegen rechte Hetze, sondern das Agieren der Inlandsgeheimdienste, die vollends zu Unrecht den Namen »Verfassungsschutz« tragen. Diese Behörden sind nicht nur aufgrund ihres nicht zu kontrollierenden Eigenlebens, sondern auch aufgrund ihrer vielfältigen Verstrickungen in die extrem rechte Szene die größte Gefahr für unsere Verfassung.
Wem ernsthaft daran gelegen ist, die rechte Szene zurückzudrängen und nachhaltig zu bekämpfen, muss bei den Schlapphüten ...
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