»Häufig werden dreißig Überstunden nicht bezahlt«
Gewerkschaft NGG verhandelt über Branchenmindestlöhne für die Fleischwirtschaft. Gespräch mit Thomas Bernhard
Johannes SupeAm kommenden Montag wird Ihre Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten mit den Unternehmern der Fleischwirtschaft über einen Tarifvertrag zur Fortführung des Branchenmindestlohns verhandeln. Der beträgt derzeit 8,75 Euro in der Stunde – und liegt damit unter der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,84 Euro. Ab kommendem Jahr ist so eine Unterschreitung verboten. Was für eine Regelung wollen Sie für die Zukunft?
Die tariflich vereinbarten Mindestlöhne fast aller anderen Branchen liegen bereits über dem gesetzlichen. Das ist auch ihr Sinn und Zweck. Wir erwarten also, dass sich auch der Mindestlohn der Fleischwirtschaft deutlich von der gesetzlichen Untergrenze abhebt. Eine genaue Zahl kann ich an dieser Stelle noch nicht nennen. Es gab jedoch bereits Vorgespräche zu dem Thema. Dabei wurden uns gegenüber einige vorsichtige positive Andeutungen gemacht. Zumindest ein Teil der Arbeitgeber hat Interesse an einem ordentlichen Tarifvertrag mit uns.
Woran liegt da...
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