Entschuldigung steht aus
Bundesregierung weigert sich, Völkermord an Nama und Herero anzuerkennen
Simon LoidlVor einem New Yorker Gericht wird derzeit über deutsche Geschichte verhandelt. Zu Jahresbeginn hatten Vertreter der Herero und Nama stellvertretend für die Nachfahren von Opfern und Überlebenden des Völkermordes in »Deutsch-Südwestafrika« in den Jahren 1904 bis 1908 eine Sammelklage eingereicht. Deren Ziele sind nicht nur Entschädigungszahlungen, sondern auch Mitsprache der Betroffenen bei den laufenden Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung. Gefordert wird die Anerkennung des Völkermords durch die Bundesrepublik.
Die Klage ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Verzögerungstaktik Berlins, das sich zunächst kategorisch weigerte, den Völkermord anzuerkennen, und jegliche Verantwortung für die Ereignisse zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurückwies. Als diese Position nicht mehr haltbar war, kam es während der vergangenen Jahre zu vorsichtigen Eingeständnissen von Vertretern der Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Eine offiziel...
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