Yes, we camp!
Hamburg: Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des G-20-Protestzeltlagers im Stadtpark angekündigt. Demo gegen provisorischen Knast
Kristian StemmlerDie Organisatoren des im Hamburger Stadtpark geplanten »antikapitalistischen Camps« für rund 3.000 Gegner des am 7. und 8. Juli stattfindenden G-20-Gipfels setzen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht. Am Sonnabend kündigten sie an, noch am Wochenende in Karlsruhe Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg vom Freitag einlegen zu wollen. Das OVG hatte ein Verbot des Camps bestätigt und damit den gegenteiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. Juni aufgehoben.
Mit diesem Beschluss, so die Camp-Organisatoren, spiele das OVG den Politikern und Behörden in die Hände, »die seit Monaten auf jede erdenkliche Weise« versuchten, »den Protest gegen den Gipfel zu verhindern«. Das Gericht habe nicht ausreichend gewürdigt, »dass das Camp als ganzes Teil des Protestes gegen den G 20 ist und Versorgungsinfrastruktur sowie Übernachtungszelte zwingend notwendig für eine solche Dauerkundgebung sind«.
Rückenwind für die Organisatoren der...
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