»Freier Tag ist wichtig für das Familienleben«
Ver.di klagt gegen Verordnung der Stadt Potsdam, mit der verkaufsoffene Sonntage bestimmt werden. Gespräch mit Erika Ritter
Johannes SupeDie Gewerkschaft ver.di geht juristisch gegen eine Verordnung der Stadt Potsdam vor, mit der die verkaufsoffenen Sonntage bestimmt werden. Auf welche Grundlage stützen Sie ihre Klage?
Potsdam hält schlicht die Rechtsvorschriften nicht ein, die für eine Freigabe von Sonntagen für die Ladenöffnung gelten. Alljährlich werden durch die Kommunen per Verordnung Sonntage bestimmt, an denen Läden aufschließen dürfen. In der letzten Zeit hat die Rechtsprechung aber immer eindeutiger festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Sonntagsöffnung gewährt werden darf. Die Potsdamer Verwaltung ignoriert das. Sie geht her und handelt nach dem Motto: »Im Gesetz steht, dass an bis zu sechs Sonntagen im Jahr geöffnet werden darf, also suchen wir uns auch sechs Sonntage heraus.« Sie wählt sich also irgendwelche Anlässe aus und gibt dann den Läden im gesamten Stadtgebiet die Erlaubnis, zu verkaufen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Verwaltung eine Sonntagsöffnun...
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