»Gemeinsam kampagnenfähig werden«
Wissenschaftliche Angestellte vernetzen sich, um sich gegen befristete Beschäftigung zu wehren. Ein Gespräch mit Mathias Kuhnt
Ralf WurzbacherSeit gut einem Jahr ist das novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz in Kraft. Mit ihm sollte erklärtermaßen dem Befristungsunwesen an deutschen Hochschulen Einhalt geboten werden. Was hat die neue Rechtslage bewirkt?
Nichts. Oder vielmehr: Die Personalabteilungen der Hochschulen müssen nun etwas mehr Aufwand betreiben, um kreative Begründungen für Befristungen zu finden. Mit der Novellierung ist eine Qualifizierung Voraussetzung, damit eine Anstellung befristet werden kann. Nach unserer Vorstellung wäre ein Qualifizierungsziel eine Promotion oder Habilitation, Verträge ließen sich auf die entsprechende Laufzeit begrenzen. In der Realität bekommt aber beispielsweise eine Mitarbeiterin, die schon drei Jahre beschäftigt war und dabei Lehre gemacht hat, einen neuen Vertrag mit dem Qualifizierungsziel »Lehre« und einer entsprechend kürzeren Laufzeit.
Die Hochschulleitungen biegen sich das Gesetz also so zurecht, wie sie es brauchen?
Der Gesetzgeber hat es b...
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