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Der Mantel passt
Bundesverfassungsgericht kassiert Steuergesetz
Die Bundesregierung muss bei der Schließung eines früher bei Unternehmen beliebten Steuerschlupflochs nachbessern. Das Bundesverfassungsgericht kippte am Freitag die bis Ende 2015 geltende Regelung gegen sogenannte Mantelkäufe. Dabei handelt es sich um den Erwerb einer Pleitefirma allein um sich deren steuerlichen Verlustvortrag für das eigene Unternehmen zu sichern. Das Bundesfinanzministerium zeigte sich überrascht. Es bekam bis Ende 2018 Zeit für eine verfassungsgemäße Neufassung.
Grundsätzlich können Konzerne ihren Gewinn mit früheren ...
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