Minderheiten stören das Geschäft
Stoppsignal des Karlsruher Verwaltungsgerichts gegen Vertreibungspolitik der Stadt
Martin HöxtermannEin von der Stadt Karlsruhe (Baden-Württemberg) vor sechs Wochen verfügtes Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Punks an einem zentralen Innenstadtplatz ist vorerst unwirksam. Dies entschied die 12. Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichts (VG) am Mittwoch und gab damit dem Eilantrag eines Studenten statt, der zur Karlsruher Punk-Szene gehört. Dieser muß das Aufenthaltsverbot vorerst nicht befolgen.
»Einen Erfahrungssatz, daß Personen, die von ihrem Äußeren her erkennbar der Punkszene zuzuordnen seien, zugleich Verhaltensstörer im Sinne des Polizeirechts seien, gebe es nicht«, erläuterte das Gericht. Dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche es eher, wenn bei polizeirechtlich relevanten Störungen im Einzelfall eingeschritten werde. Zu den »Störungen« zählt das Gericht ausdrücklich nicht den öffentlichen Genuß von Alkohol.
»Personen, die der sogenannten ›Punk-Szene‹ zuzuordnen sind, dürfen sich ab 6. Juli bis zum 31. Ok...
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