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20.03.2017 / Inland / Seite 8

»In NRW hat mehr als ein Drittel der Klagen Erfolg«

Mit vielen Tricks wollen Jobcenter Hartz-IV-Berechtigten Leistungen verwehren. Vor Gericht scheitern sie damit oft. Gespräch mit Harald Thomé

Claudia Wrobel

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Ende vergangener Woche eine kleine Anfrage des Linke-Abgeordneten Daniel Schwerd beantwortet. Es geht um die Zahl der Verfahren vor dem Sozialgericht gegen Hartz-IV-Bescheide: Diese habe sich seit der Einführung des SGB II im Januar 2005 verdreifacht. Nach Ihren Erfahrungen aus der rechtlichen Beratung von Leistungsberechtigten: Was sind die Gründe dafür?

Knapp die Hälfte der Klagen dreht sich um Kosten für die Unterkunft. Das sind Fälle, in denen das Jobcenter die Mieten zu gering festsetzt – was in fast allen Kommunen der Fall ist. Die Bezieher müssen die Differenz dann aus der Regelleistung bestreiten. Da wird solch ein restriktiver Kurs gefahren. Denn die Unterkunftskosten müssen zumindest zum Teil kommunal erbracht werden, die Städte sind aber pleite.

Die Kosten, die übernommen werden, können sich je nach Kommune unterscheiden. Nach welchen Vorgaben werden sie festgesetzt?

Sie werden vor Ort von den Sozialleis...

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