Deutschland vor Gericht
Streit um Entschädigung für Kolonialverbrechen: Verhandlung über Klage von Herero und Nama in New York
Niema MovassatEs hätte ein Wendepunkt im Umgang mit der Kolonialvergangenheit werden können, als sich die Bundesregierung 2015 in Verhandlungen mit der namibischen Seite begab, um den Genozid an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika aufzuarbeiten. Im Juli 2016 rang sich Berlin nach jahrzehntelanger Verweigerung sogar zur Verwendung des Begriffs Völkermord durch. Im Auswärtigen Amt zeigte man sich zugleich überzeugt, dass die damaligen Verbrechen juristisch keine Folgen haben könnten. Genau das sehen Betroffenenverbände anders. Deshalb wird ab dem heutigen Donnerstag vor einem US-Bundesgericht in New York verhandelt.
Zur Klage hätte es nicht kommen müssen. Sie ist eine Reaktion der Nachfahren der Genozidopfer auf den respektlosen Umgang der Bundesregierung mit ihnen. Streitpunkt ist nicht die Anerkennung des Völkermordes und eine offizielle Entschuldigung. Dazu sind die Verhandlungsführer aus Berlin bereit. Aber sie verweigern mate...
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