Leiharbeitsfirma Rotes Kreuz
Dauerhaft wurden DRK-Schwestern an deutsche Kliniken verliehen. Damit hätte nun Schluss sein können, doch Ministerin Nahles funkt dazwischen
Daniel BehruziDas deutsche Arbeitsrecht ist voll skurriler Sonderregeln – besonders im Gesundheits- und Sozialwesen. So haben über eine Million Beschäftigte bei Kirche, Diakonie und Caritas weder Tarifverträge noch Betriebsräte und dürfen angeblich nicht streiken. Ganz ähnlich geht es bislang den rund 25.000 Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Sie gelten nicht als Beschäftigte, sondern als Vereinsmitglieder, weshalb ihnen grundlegende Rechte vorenthalten werden. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte das ändern – wenn Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das veraltete Modell nicht doch noch in letzter Minute rettet.
Nur einige der sogenannten Rotkreuzschwestern arbeiten in Einrichtungen des DRK. Die meisten, die Rede ist von etwa 18.000, sind in Kliniken und Pflegeheimen anderer Träger tätig, an die sie von den 33 DRK-Schwesternschaften verliehen werden. Das in der Regel nicht kurzfristig, sondern über viele Jahre und Jahrzehnte. Diese Tatsache hat...
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