Sächsischer Verfolgungsfuror
Verfahren gegen Berliner Antifaschisten Tim H. geht in die dritte Runde
Markus BernhardtDie Kriminalisierungswut der sächsischen Justiz gegen Antifaschisten ebbt nicht ab. Während die Behörden erst Ende Oktober gezwungen waren, ein Verfahren nach Paragraph 129 StGB (»Bildung einer kriminellen Vereinigung«) einzustellen, welches sich gegen Leipziger Neonazigegner richtete (jW berichtete), will die Dresdner Staatsanwaltschaft nun erneut gegen den Berliner Antifaschisten Tim H. vorgehen.
Dem Berliner war ursprünglich vorgeworfen worden, sich im Jahr 2011 an den Blockaden eines neofaschistischen Aufmarsches in Dresden beteiligt und sich damit angeblich des »schweren Landfriedensbruchs«, der »gefährlichen Körperverletzung« und der »Rädelsführerschaft« schuldig gemacht zu haben. Seit 2009 hatte das breite antifaschistische Bündnis »Dresden nazifrei« dazu aufgerufen, den bis dato europaweit größten Neonaziau...
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