Zapfenstreich für Zivilklausel?
Rechtsgutachten zwingt Hochschule Bremen, Flagge zu zeigen
Sönke HundtEin am Montag vorgestelltes Rechtsgutachten bescheinigt der Hochschule Bremen, gegen die Zivilklausel zu verstoßen. Ab dem Wintersemester 2016/17 werden dort am »Internationalen Dualen Frauenstudiengang Informatik« erstmals neun Soldatinnen der Bundeswehr teilnehmen. Dies ist Teil ihrer »Laufbahnausbildung für den gehobenen technischen Dienst«, sie erhalten während des Studiums Anwärterbezüge von rund 1.800 Euro brutto. Die Bundeswehr beteiligt sich zudem an den »Verwaltungskosten« des Studiengangs – in bis jetzt unbekannter Höhe.
Am Montag wurde in den Räumen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Hochschule vor Medienvertretern ein Rechtsgutachten präsentiert, das der Kasseler Anwalt Bernd Hoppe im Auftrag einer Initiative von Naturwissenschaftlern erstellt hatte. Er konstatiert einen eindeutigen Verstoß gegen die Zivilklausel der Hochschule. In dieser heißt es: »Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen dienen ausschließlich frie...
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