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20.10.2016 / Inland / Seite 5

Geheimamt Jobcenter

Müssen Hartz-IV-Behörden ihre Telefonnummern bekanntgeben? Bundesrichter sollen entscheiden

Christina Müller

Jobcenter vermitteln nicht nur Jobs. Sie verpflichten, überwachen, sammeln Daten und sanktionieren. Und sie schotten sich ab. Dass viele dieser Behörden meist nur über kostenpflichtige Hotlines erreichbar sind, die selbst in existenzbedrohlichen Fällen keine Möglichkeit haben, zum Jobcenter durchzustellen, bemängeln Hartz-IV-Betroffene, Rechtsanwälte und Erwerbslosenvereine seit Jahren. Vier Klagen zur Veröffentlichung von Dienstnummern haben es jetzt bis vor das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig geschafft. Am heutigen Donnerstag soll dieses über die Frage entscheiden: Gilt die amtliche Informationsfreiheit auch für Jobcenter?

Die Kläger begehren unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Durchwahlnummern der Jobcenter in Köln, Nürnberg-Stadt, Berlin-Mitte und Berlin-Treptow-Köpenick. Die Vorinstanzen hatten ein Recht der Betroffenen darauf verneint und d...

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