Feindstrafrecht gegen Kurden
Die Bundesregierung intensiviert ihren Feldzug gegen linke Exilstrukturen
Peter SchaberAm kommenden Dienstag beginnt in Berlin der Prozess gegen den 51-jährigen Ali Hidir Dogan. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ende April in Bremen Festgenommenen vor, als Gebietsleiter für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) tätig gewesen zu sein. Dogan ist nicht der einzige Kurde, der sich zur Zeit wegen derartiger Anschuldigungen vor Gericht verantworten muss. Die deutsche Justiz ging in den vergangenen Wochen gegen insgesamt zwölf mutmaßliche Funktionäre der PKK vor.
Die Grundlage für die Verfolgung kurdischer Exilpolitiker liefert zumeist der Paragraph 129b, der die Bestrafung von Mitgliedern ausländischer »terroristischer« Gruppen regelt. Er ermöglicht Verurteilungen ohne konkrete, in Deutschland begangene Straftaten: Aus legalen politischen Tätigkeiten wie dem Organisieren von Veranstaltungen und Konzerten oder dem Sammeln von Spenden wird eine Mitgliedschaft in der betreffenden Organisation konstruiert. Diese reicht dem Gericht dann häufig a...
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