Nicht ergebnisoffen
Zwischenbericht zu Flugzeugabschuss der Maschine der Malaysia Airlines
Reinhard LauterbachEin Grundprinzip des römischen Rechts lautet: »Audiatur et altera pars«. Es solle auch die andere, die beschuldigte, Seite gehört werden, bevor ein Urteil gesprochen wird. Wenn die niederländischen Staatsanwälte, die am Mittwoch den MH- 17-Zwischenbericht vorstellten, davon zu Studentenzeiten gehört haben – und davon ist auszugehen – , dann haben sie dies offenbar im Berufsleben vergessen.
Die Ermittlungen zum Abschuss der Maschine der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über dem Kriegsgebiet im Osten der Ukraine kranken seit ihrem Beginn daran, dass der Hauptverdächtige von Anfang an feststand. Russland soll es gewesen sein! »Der Russe« oder die von ihm unterstützten Aufständischen des Donbass müssen die Maschine abgeschossen haben. Diese vorbestimmte Parteilichkeit lässt die »internationalen Ermittler« systematisch alle Beweise ignorieren, die Russland bereits zur Debatte über die Urheberschaft beigesteuert hat – Aufnahmen d...
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