Teilerfolg für einen »Rädelsführer«
Vor 50 Jahren wurde das Verfahren gegen den Kommunisten Karl Weber eingeleitet. Es endete mit einer Niederlage der politischen BRD-Justiz
Am 1. September 1966, zehn Jahre nach dem KPD-Verbot, legte der Generalbundesanwalt seine Anklageschrift gegen Karl Weber vor. Der Vorwurf lautete, Weber habe »als Rädelsführer« den organisatorischen Zusammenhalt der KPD aufrechterhalten und die Verfassungsgrundsätze der BRD untergraben wollen. Weiter hieß es:
Der jetzt 61 Jahre alte Angeschuldigte Karl Weber ist in Stuttgart geboren. Dort besuchte er sieben Jahre die Volksschule und drei Jahre die Gewerbeschule. Anschließend durchlief er eine vierjährige Lehre als Maschinenschlosser. Er ist seit 1923 Mitglied der KPD. 1929 gab er seinen Beruf auf und trat als Volontär bei der Süddeutschen Arbeiterzeitung der KPD ein. (…) Im Mai 1935 wurde er von der Gestapo verhaftet und 1936 zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach der Strafverbüßung wurde er in das Konzentrationslager Welzheim eingeliefert und später in die Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg überführt, wo er bis...
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