»Verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen«
Der Lehrer Michael Csaszkóczy durfte 20 Jahre lang vom Geheimdienst beobachtet werden. Gespräch mit Rolf Gössner
Markus BernhardtIm Prozess, den der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy gegen das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz führte, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe, VG, Mitte Juni seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Die mehr als zwanzig Jahre andauernde geheimdienstliche Überwachung Csaszkóczys sei rechtens, unter anderem weil er sich im Bundesvorstand der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e. V. engagiert habe. Wie bewerten Sie das Urteil?
Das Urteil enttäuscht, weil es die Langzeitbeobachtung von Michael Csaszkóczy für rechtmäßig erklärt – und damit dem Verfassungsschutz auch einen Freibrief zur weiteren Überwachung ausstellt. Begründet wird dies mit seiner Mitgliedschaft und seinen Funktionen in der RH sowie in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, AIHD. Bei beiden Gruppen lägen ausreichende »tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, womit das Gericht die Wertungen des Geheimdienstes übernimmt. S...
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