»Symptomatische« Sparwut
Jobcenter Wuppertal verweigert Hartz-IV-Bezieher Warmwasserkosten. Gericht wirft Behörde Rechtsmissbrauch vor
Susan BonathJobcenter sind angehalten, zu sparen. Das tun sie häufig auf Kosten der Leistungsbezieher. Ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf, das der Erwerbslosenverein Tacheles in dieser Woche veröffentlichte, erlaubt einen Blick auf diese Praxis. Eigentlich ein klarer Fall: Ein Wuppertaler bereitete warmes Wasser mit einer Gastherme auf. Die Kosten dafür muss das Amt übernehmen. So geben es das Gesetz und eine konkretisierende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Das Wuppertaler Jobcenter hatte das anders gesehen und dem Kläger die Erstattung verweigert. Damit habe es nicht nur eindeutiges Recht verletzt, so die Richter. Es habe das Verfahren auch missbräuchlich vor dem Gericht in die Länge gezogen.
Mehr als zwei Jahre dauerte die juristische Odyssee des Klägers. Die Verfahrenskosten dafür dürften weit höher liegen als der Betrag, um den es ging: genau 301,32 Euro für Warmwasseraufbereitung. Das Geld muss das Jobcenter dem Mann nun erstatte...
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