Reine Inszenierung
Aktuelle Berichte über Vergewaltigungsfall zeigen: Antisexistischen Konsens gibt es in BRD-Medien nur, wenn Opfer und Täter in bestimmte Schubladen passen
Claudia WrobelIn der BRD ist die Rechtslage bei Vergewaltigungen eindeutig – zuungunsten der Opfer. Ein klar artikuliertes »Nein« reicht nicht, um erzwungenen Geschlechtsverkehr als Straftat zu klassifizieren. Nach geltender Rechtslage müssen Opfer sich körperlich gewehrt haben, um als solche anerkannt zu werden. Selbst wenn sie kaum zurechnungsfähig sind, heißt das nicht, dass ein Täter für einen Angriff bestraft wird. Im Gegenteil können Opfer bei dem Versuch, Schuldige zur Rechenschaft zu ziehen, sogar selbst in die Mühlen der Justiz geraten. Diese Erfahrung musste Gina-Lisa Lohfink machen. Nachdem ein Übergriff auf sie relativ folgenlos für die Täter geblieben war, muss sie sich nun vor Gericht wegen angeblich falscher Beschuldigungen rechtfertigen. Und in einigen Medienberichten wird ihr zumindest indirekt eine Mitschuld am Geschehen gegeben.
Die ehemalige Kandidatin der TV-Castingsendung »Germany’s next Topmodel« wurde 2012 von zwei Männern penetriert. Sie lag wie...
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