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»Sonderjustiz für Asylbewerber«
Das harte Vorgehen der Hamburger Polizei gegen vermeintliche Kleindealer stößt auf Widerstand
Kristian StemmlerVon einer »Segelanweisung« ist unter Hamburgs Strafverteidigern die Rede. Mit dem maritimen Begriff bezeichnen Juristen Entscheidungen oberer Gerichte, die eine Handlungslinie für untergeordnete Gerichte vorgeben. Aktuell sind in Hamburg zwei Beschlüsse des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom Dezember gemeint, die junge Welt vorliegen. Nach Aussage von Anwälten gegenüber jW gibt das OLG mit diesen Beschlüssen grünes Licht dafür, »mit afrikanischen Kleindealern kurzen Prozess zu machen«.
»Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts flankiert das massive Vorgehen der Polizei gegen vermeintliche und tatsächliche Kleindealer auf St. Pauli und im Schanzenviertel«, sagte der Anwalt Lino Peters von der »Kanzlei am Fischmarkt«. Unter Hamburgs Strafverteidigern sei die Empörung groß, Peters sprach von einer »Sonderjustiz für Asylbewerber«.
Die OLG-Beschlüsse, die zwei Fälle von Afrikanern betreffen, die mit geringen Mengen Marihuana von der Polizei festgenommen...
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