»Wir fordern die Überwachung der Airbase«
Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 5. April, ob USA über Stützpunkt Ramstein verfassungswidrige Kriege führen. Ein Gespräch mit Peter Becker
Susan BonathIhr Mandant klagt im Revisionsverfahren auf die Überwachung bewaffneter Drohneneinsätze der US-Armee von der Airbase Ramstein aus. Am 5. April verhandelt das Bundesverwaltungsgericht. Worum geht es Ihrem Mandanten genau?
Zunächst muss ich erklären, dass Drohnen rechtlich zulässige Waffen sind. Unzulässig wird ihr Einsatz erst dann, wenn Zivilpersonen angegriffen oder getötet werden. Dies besagt etwa das sogenannte humanitäre Kriegsvölkerrecht. Wie wir wissen, liquidieren die US-Streitkräfte sogar auf Verdacht, und zwar gesteuert von Ramstein aus. Darum fordern wir mit unserem ersten Antrag die Überwachung der Airbase. Seit Juli 2013 wissen wir offiziell, was immer noch weitgehend unbekannt ist, dass in Ramstein zwei Verbindungsoffiziere der Bundeswehr tätig sind. Die deutschen Verbindungsleute müssen sich dort zumindest auskennen. Wenn die Bundesregierung also behauptet, nichts darüber zu wissen, was in Ramstein vor sich geht, kann das nicht stimmen. Daran...
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