»Oft handelt es sich um verdeckte Leiharbeit«
Mit Werkverträgen umgehen Unternehmen Mitbestimmungsrechte und drücken Löhne. DGB fordert Schutzregeln. Gespräch mit Thomas Fröde
Gitta DüperthalMit einer öffentlichen Aktion in Rostock will der DGB Rostock-Schwerin darauf aufmerksam machen, wie nötig eine gesetzliche Regelung ist, um den Missbrauch von Werkverträgen zu stoppen. In welchen Branchen vergeben Unternehmen häufig solche Verträge, und wie sind sie ausgestaltet?
In der Industrie bis hin zum verarbeitenden Gewerbe, im Baugewerbe oder in der Autoindustrie, sogar im Dienstleistungsbereich nutzen Unternehmer sogenannte Werkverträge. Grundsätzlich regelt ein solcher Vertrag, dass aus der Produktion ein spezielles »Werk« ausgegliedert und nach außen vergeben wird an einen vermeintlichen Werkunternehmer. Aktuell aber nutzen Unternehmen solche Verträge, um Löhne zu drücken, Arbeitnehmerrechte zu unterlaufen und Mitbestimmung in Betrieben auszuhebeln. Sie setzen die betroffenen Beschäftigten dabei wie Leiharbeitskräfte ein, binden sie sogar weitgehend in vorgegebene Produktionsprozesse ein. Für diese Beschäftigungsform werden meist Migranten unte...
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