Verfassungswidriger Freihandel
Gegen das Freihandelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada soll in der BRD Verfassungsbeschwerde eingereicht werden
Andreas FisahnMarianne Grimmenstein, eine Musiklehrerin aus Lüdenscheid, organisiert eine Verfassungsbeschwerde gegen das Handelsabkommen CETA der Europäischen Union mit Kanada. Bis zum 12. März 2016 ist kostenlos eine Beteiligung daran möglich. Im Moment sind es rund 169.000 Personen, die sich auf der Internetseite www.change.org/p/bürgerklage-gegen-ceta eingetragen und eine Vollmacht unterschrieben haben. Autor der Verfassungsbeschwerde ist Professor Dr. Andreas Fisahn, der an der Universität Bielefeld den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie Rechtstheorie innehat. Exklusiv für jW hat er einen Hintergrundartikel zu diesem Verfahren geschrieben. (jW)
Die EU will Freihandelsabkommen abschließen – mit Kanada das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen), und mit den USA eine Transatlantic Trade and Investment Partnershi...
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