»Ferngesteuerte« NPD
Verbotsverfahren gegen Neonazipartei in Karlsruhe: V-Leute als Verteidigungsstrategie. Allerdings noch keine Neuenttarnung
Brigitte und Cornelius Renkl, KarlsruheZum Auftakt des NPD-Verbotsverfahrens hat die neofaschistische Partei zwei Richter des Bundesverfassungsgerichts als befangen abgelehnt. Sie forderte die Einstellung des Prozesses.
NPD-Anwalt Peter Richter sagte zu Beginn der voraussichtlich dreitägigen Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe, es gebe keine Beweise dafür, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien. Wenn aber solche in den Führungsgremien der Partei säßen und auf Aussagen von angeworbenen oder eingeschleusten Informanten zurückgegriffen werde, sei kein faires Verfahren möglich. Wortreich versuchte er darzulegen, dass die NPD weiterhin unterwandert sei und auch hinsichtlich ihrer Prozessstrategie ausgespäht werde. Er stellte sie sogar »als ferngesteuert durch den Staat« dar. Das erste Verbotsverfahren gegen die Partei war 2003 an fehlender »Staatsferne« gescheitert. Einen frisch enttarnten V-Mann präsentierten die NPD-Anwälte aber im Dienstag nicht....
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