Nacktes Parlament
Informationssicherheit ist für Bundestag eine essentielle Notwendigkeit. Nach Cyberangriff im Mai 2015 wurde klar: Damit ist es nicht weit her
Joachim JakobsIm Mai vergangenen Jahres wurde der Deutsche Bundestag Opfer eines »schwerwiegenden Cyberangriffs«. Was war passiert, und wie konnte das Computersystem einer der wichtigsten staatlichen Adressen gekapert werden? Die Antworten machen wenig Hoffnung auf einen baldigen Sieg der »Guten« im digitalen Geschäft.
Mehr als zwei Jahre zuvor, im Februar 2013, hatte der »IT-Planungsrat« (IT-PLR) – ein Gremium des Bundes und der Länder – eine »Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung« publiziert. Darin bezeichnete sich das Gremium als »zuständig für die Vereinbarung gemeinsamer Mindestsicherheitsanforderungen zwischen Bund und Ländern«. Entsprechend sei es »für die Erarbeitung, Verabschiedung, Weiterentwicklung und Erfolgskontrolle der Informationssicherheitsleitlinie verantwortlich«. Die Leitlinie solle »für alle Behörden und Einrichtungen der Verwaltungen des Bundes und der Länder« gelten. Der IT-PLR kann dem Parlament aber wegen dessen...
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