Schluss mit Familienversicherung
Krankenkassen: Neues Sonderrecht für jugendliche Hartz-IV-Bezieher. Experten warnen vor Tücken
Susan BonathSeit Jahresbeginn gelten für Hartz-IV-Bezieher neue Regeln, die eine Fülle zusätzlicher Bürokratie bedeuten. Besonders betroffen sind Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr beziehungsweise ihre Eltern. Egal ob die jungen Leute noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen – sie müssen sich von nun an selbst krankenversichern. Denn der Vorrang der Familienversicherung bei den Krankenkassen gilt für Hartz-IV-Bezieher nicht mehr. Das bedeutet: Jeder »erwerbsfähige Hilfebedürftige« wird eigenständiges Mitglied bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Als »erwerbsfähig« gelten Personen ab dem 15. Geburtstag. So will die Bundesagentur für Arbeit (BA) den »Prüfaufwand« der Jobcenter verringern. Zwar übernimmt sie den Mindestbeitrag. Das dürfte aber erstens weitaus höhere Kosten verursachen als bisher. Zweitens birgt die neue Sonderregel für Leistungsbezieher erhebliche Tücken.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), der in den ...
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