Migrationspolitische Amtshilfe
Führende Unionspolitiker wollen Befugnisse der Bundeswehr im Inland ausweiten. Da kommen die Flüchtlinge wie gerufen
Peer HeineltIn Artikel 35 des Grundgesetzes heißt es, »alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe«. Auf diese Bestimmung beruft sich die Bundeswehr, wenn sie anstelle der Bundespolizei Flüchtlinge in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen eskortiert, um sie dort erkennungsdienstlich zu behandeln. Führenden Unionspolitikern reicht das nicht, verlangen sie doch schon seit geraumer Zeit, die Befugnisse der Truppe im Inland auszuweiten. Nach den jüngsten Terroranschlägen in Paris trugen sie diese Forderung denn auch erneut vehement vor – schließlich stand die Mutmaßung im Raum, ein »ganzes Angreiferteam« könne »über die Flüchtlingsroute in die EU eingesickert« sein, wie Spiegel online formulierte.
Am deutlichsten wurde der verteidigungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, Henning Otte. Um den »unkontrollierten Grenzübertritt« von Asylsuchenden zu verhindern, müsse jetzt die Truppe ran, gab er im Gespräch mit...
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