»Landesregierung handelt extrem opportunistisch«
Nach Urteil zum rechtswidrigen Polizeieinsatz bei »Stuttgart 21«-Protest fehlt noch die politische Aufklärung. Gespräch mit Matthias von Herrmann
Gitta DüperthalDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Mittwoch den Polizeieinsatz gegen »Stuttgart 21«-Gegner am 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag, für rechtswidrig erklärt. Hilft dieses Urteil der Bewegung gegen den Tiefbahnhof nun noch, fünf Jahre später?
Das ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. Seit fünf Jahren sagen wir: Dieser Polizeieinsatz war nicht nur brutal und hat etwa 400 Menschen verletzt, sondern war auch illegal. Das hat das Gericht bestätigt.
Was nützt es den sieben Opfern von damals, den sechs Männern und der Frau, die geklagt haben – darunter der heute fast erblindete Dietrich Wagner, der von Wasserwerferdruckstößen am Kopf getroffen worden war?
Wer es vom Land schriftlich bestätigt bekommen hat, dass die Verjährung der Straftaten nicht fristgerecht eintritt, kann jetzt gegen das Land Baden-Württemberg Schadenersatzforderungen erheben. Wer dies nicht eigens beantragt hat, guckt jetzt in die Röhre ...
Artikel-Länge: 4044 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.