Sägen am eigenen Ast
Mit der digitalen Vervielfältigung ihrer Bestände bedrohen die deutschen Bibliotheken das Verlagswesen. Der Bundesgerichtshof hat ihre parasitäre Praxis leider legalisiert
Thomas ElbelDer Literatur- und Editionswissenschaftler Roland Reuß hat die vom Bundesgerichtshof legalisierte gegenwärtige Praxis der digitalen Vervielfältigung von Büchern in der FAZ (13.10.2015) als »Eine Kriegserklärung an das Buch« kritisiert. Unser Autor Thomas Elbel gibt ihm in wesentlichen Punkten Recht. (jW)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Filesharing für E-Books legalisiert.1 So könnte man polemisch verknappt eine Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts vom 16. April 2015 (Az.: I ZR 69/11) mit dem etwas sperrigen Titel »Leseplätze II« beschreiben.
Aber eins nach dem anderen: Irgendwann im Jahre 2009 fasste die Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt einen folgenschweren Entschluss. Ein Teil des Bestandes sollte den Nutzern an sogenannten elektronischen Leseplätzen zur Verfügung gestellt werden. Die hierfür erforderlichen digitalen Kopien stellte die Bibliothek durch Einscannen der in ihrem Besitz befindlichen Papierausgaben selbst her. A...
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