Unerwünschter Drohnenflug
Den Behörden bereiten privat genutzte Quadrokopter Sorgen. Die EU-Kommission will in deren Software Daten für Flugverbotszonen programmieren lassen. Das BKA sucht Technik zur Zerstörung der Fluggeräte
Matthias MonroySogenannte Mikrodrohnen, mit denen Hobbypiloten oder Fotografen Aufnahmen aus der Luft anfertigen oder mittlerweile auch Rennen fliegen, sind den Behörden ein Dorn im Auge. Vor einigen Jahren mussten solche Fluggeräte noch im Selbstbau als Quadrokopter oder Oktokopter mit vier oder acht Rotoren zusammengesetzt werden. Mittlerweile sind die Geräte in etlichen Ausführungen und Preisklassen in jedem Elektronikmarkt erhältlich. Auch die Steuerungsverfahren sind deutlich vereinfacht worden. Mit Hilfe von Richtungs- und Gleichgewichtssensoren stabilisieren sich die kleinen Drohnen selbst und halten auf Wunsch ihre Position. Sie können außerhalb der Sichtweite geflogen werden, möglich ist auch die Programmierung einer Flugroute mit Hilfe von Navigationssatellitensystemen. Allerdings ist der reine Flug per GPS in Deutschland verboten, die Piloten müssen stets in die Flugbahn eingreifen können. Hilfsmittel wie Ferngläser oder Nachtsichtgeräte sind nicht erlaubt...
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