Verfassungsgericht stoppt vorerst Endlager
Teile des französischen Wirtschaftsförderungsgesetzes hielten juristischer Prüfung nicht stand
Das französische Verfassungsgericht hat einen Passus zu einem geplanten Atommüllendlager aus einem Wirtschaftsförderungsgesetz gestrichen. Der Artikel sei nicht verfassungsgemäß verabschiedet worden, weil es keinen Zusammenhang zum Inhalt des Gesetzes gebe, entschieden die Richter. Deutsche Umweltpolitiker sahen in den Regeln eine Vorfestlegung auf den Standort Bure in Lothringen, nur gut 120 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Frankreichs Wirtschaftsminister Emmanuel Macron kündigte am Donnerstag an, die Vorgaben für die Pilotphase des Endlagers nun mit einem eigenen Gesetz festzulegen. Dessen Entwurf soll im ersten Halbjahr 2016 vorgelegt werden.
Der Abschnitt war im letzten Moment in das im Juli beschlossene Gesetz eingefügt worden. Zudem umging die Regierung mit Hilfe einer speziellen Verfassungsregel eine Abstimmung des Vorhabens in der Nationalversammlung. Die französischen Grünen werteten dieses Vorgehen als »Kriegserklärung« der Regierung...
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