Bis unter die Brücke
Kein Geld für Essen, Miete und Krankenversicherung: Jobcenter Berlin-Mitte verteidigt Vollsanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die Auflagen nicht erfüllen
Susan BonathIm Jobcenter Berlin Mitte hat man kein Problem damit, Hartz-IV-Bezieher, die sich nicht an amtliche Auflagen halten, »bis auf die Straße« zu sanktionieren. Ab der dritten »Pflichtverletzung« innerhalb eines Jahres würden ihnen die gesamten Leistungen für drei Monate gestrichen, teilte dessen Sprecher Andreas Ebeling auf Anfrage von junge Welt mit. Dazu gehörten neben dem Regelsatz – Alleinstehende erhalten derzeit 399 Euro pro Monat – auch die Kosten für Unterkunft, Kranken- und Pflegeversicherung. Betroffene, die dadurch obdachlos werden, verweise das Jobcenter an die »Stelle für Wohnungsnotfälle des zuständigen Bezirksamtes«. Das sei für die Unterbringung dann zuständig.
Stellt die Behörde die Beitragszahlung für die Krankenversicherung ein, greift laut Ebeling »zunächst die Nachrangversicherung«. Hier nehme die Krankenkasse allerdings den Sanktionierten in die Pflicht, die Kosten selbst zu tragen. Dennoch führe »die Nichtentrichtung der Beiträge nicht ...
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