»System lebt von Angst«
Zweieinhalb Jahre auf Null: Hartz-IV-Aktivist Ralph Boes hungert erneut öffentlich
Susan BonathVor zwei Monaten fasste Richter Jens Petermann am Sozialgericht Gotha einen Beschluss: Hartz-IV-Beziehern für das Nichtbefolgen von Auflagen die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder streichen, sei verfassungswidrig. Er leitete sein Urteil nach Karlsruhe weiter. Die ursprüngliche Beschlussvorlage, die der Kläger eingereicht hatte, gäbe es ohne Ralph Boes wohl nicht. Denn auf sein Bestreben hin hatten der Bundesrichter a.D., Wolfgang Nešković, und die Juristin Isabel Erdem das Papier erstellt. Damit habe Boes sein Ziel erreicht, die Sanktionspraxis höchstrichterlich prüfen zu lassen, sagte er 58jährige am Montag im Gespräch mit jW. Vier Jahre nach seinem »Brandbrief« an die Regierung, Ministerien und die Bundesagentur für Arbeit hat der Berliner Erwerbslose am 1. Juli seine vierte öffentliche Hungeraktion gestartet. »Ich bin seit 2012 dauersanktioniert, seit zweieinhalb Jahren auf Null gesetzt und existiere nur von Darlehen, die mir Unterstützer gew...
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