Humanistische Union: »Keine Straffreiheit für V-Leute«
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union erklärte am Freitag zum neuen Geheimdienstgesetz:
(…) Wenn die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung von Verbrechen absehen kann und Behördenleiter des Geheimdienstes straffällig gewordene V-Leute weiter beschäftigen dürfen, dann stärkt dies die unkontrollierbare Macht der Geheimdienste und ist mit dem Prinzip des Rechtsstaats unvereinbar.
Das neue Verfassungsschutzgesetz wird von Regierungsseite als Konsequenz aus d...
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