Arbeitsverbot im Jobcenter
Hamburger Gericht bestätigt Versetzung der Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann: Sie habe kein erkennbares Interesse an einer Rückkehr in den alten Job
Susan BonathSanktionen sind das Druckmittel der Jobcenter. Angedroht in sogenannten Rechtsfolgenbelehrungen, schweben sie wie ein Damoklesschwert über jedem »Arbeits- oder Maßnahmeangebot«. Das Prinzip »Gehorsam oder Kürzung des Existenzminimums« wollte Inge Hannemann nicht mitspielen. Sie weigerte sich als Mitarbeiterin des Jobcenters »team.arbeit.hamburg«, Strafen gegen Klienten zu verhängen. Zuerst intern, später öffentlich kritisierte sie Hartz IV. Im April 2013 suspendierte sie das Amt. Zu Recht, urteilte am Freitag das Arbeitsgericht der Hansestadt, es müsse sie nicht weiter beschäftigten. Für Hannemann, die heute für die Linkspartei in der Hamburger Bürgerschaft sitzt, steht fest: »Ich ziehe in die nächste Instanz«.
Wie Hannemanns Rechtsanwalt Johannes Sundermann nach der Verhandlung gegenüber jW sagte, habe das Gericht keine Sach-, sondern eine formelle Entscheidung gefällt. »Man berief sich auf den vorangegangenen Prozess gegen die Stadt Hamburg«, erklärte e...
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