Ausufernde Spitzelei
»Verfassungswidrig«: Datenschutzbeauftragte warnt vor Folgen der Geheimdienstreform und ist von Expertenanhörung ausgeschlossen. Von Ulla Jelpke
Ulla JelpkeDie von der Bundesregierung geplante Reform des Verfassungsschutzes hat deutliche Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten ausgelöst. Das Vorhaben verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, schreibt Andrea Voßhoff in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestages. Der führt am Montag eine Expertenanhörung zum Thema durch – von der Voßhoff auf Druck von CDU/CSU ausgeschlossen bleibt. Zu den Kernelementen des Gesetzentwurfs gehören die erweiterte Beobachtungstätigkeit, die Stärkung des Bundesamtes und die erhebliche Erweiterung des Informationsaustausches zwischen Geheimdienst und Polizei sowie Staatsanwaltschaften.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst vor zwei Jahren in seinem Urteil zur Antiterrordatei ein »informationelles Trennungsprinzip« festgeschrieben hatte, also die grundsätzliche Trennung von polizeilich und geheimdienstlich erhobenen Daten, sieht der Gesetzentwurf nun praktisch das Gege...
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