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03.06.2015 / Ansichten / Seite 8

Ein bisschen Aufklärung

Bundesregierung und Polizeigewalt

Ulla Jelpke

Wenn die Bundespolizei Demonstranten willkürlich mit Pfefferspray angreift oder mit Wasserwerfern traktiert, muss die Bundesregierung künftig dem Parlament Auskunft darüber geben. Auch dann, wenn die Bundespolizei »nur« im Auftrag eines Bundeslandes gehandelt hat. Die entsprechenden Weisungen des jeweiligen Landes haben darüber hinaus auf dem Tisch zu landen. Ihr Wissen über die zugrundeliegende Einsatzkonzeption muss die Bundesregierung aber auch in Zukunft nicht mit dem Bundestag teilen. Das ist die Quintessenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das gestern einer Klage der Linksfraktion teilweise recht gab.

Zu einem kleinen Teil, wohlgemerkt. Was die Fraktion eigentlich wollte, hat sie nicht bekommen: Auskunft über alles, was die Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Großeinsatz erfährt, sei es aus Anlass eines G-7-Gipfels, eines Fußballspiels oder einer 1.-Mai-Demo. Polizeiein...

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