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03.06.2015 / Inland / Seite 5

Minimum nur bei Wohlverhalten

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken: Arbeitsministerium will an Hartz-IV-Sanktionen festhalten

Susan Bonath

Jobcenter dürfen Hartz-IV-Beziehern wegen geringster »Regelverstöße« die Leistungen kürzen, im Extremfall bis auf null. Das Sozialgericht Gotha sieht darin Verstöße gegen die Menschenwürde sowie gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll die Praxis prüfen (siehe jW vom 29.5.). Das kann dauern. Kritiker verlangen bis dahin einen sofortigen Sanktionsstopp. Doch das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt hart.

So fordert der Paritätische Gesamtverband nach der »bahnbrechenden Entscheidung« ein Ende der Sanktionen gegen Bedürftige. Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, ermahnte den Bundestag, dies per Beschluss durchzusetzen. Sanktionen seien »juristisch und politisch falsch«. Das BMAS ficht das nicht an. Bevor das BVerfG das Gesetz nicht aufhebt oder der Bundestag ein neues beschließt, bleibe alles beim alten, teilte am Montag eine Sprecherin des ...

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