Knute für Alte und Kranke
Arbeitsentwurf: Bundesregierung will geplante Hartz-IV-Verschärfungen teilweise auf die Sozialhilfe übertragen
Susan BonathStrafsanktionen bis auf null Unterstützung, Arbeits- und Ortsanwesenheitspflicht: Die Zusammenlegung der einstigen Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe 2005 hat nicht nur den vom Grundgesetz geforderten Schutz der Menschenwürde in die Bedeutungslosigkeit verbannt, sondern ein Dauerchaos produziert. Hinter verschlossenen Türen bastelt die Bundesregierung deshalb an einer umfassenden Hartz-IV-Reform. Durchgewunken wird diese wohl im Sommer. Man will das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Verwaltung »vereinfachen«, wird es aber, wie nach außen gedrungene Dokumente belegen, für »erwerbsfähige« Leistungsbezieher teils drastisch verschärfen. Nun wurde bekannt: Kranke, Behinderte und Rentner, die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen, müssen mit ähnlichen Einschnitten rechnen.
Das geht aus einem »Arbeitsentwurf« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein »Gesetz zur Änderung des SGB XII« vom Februar hervor...
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