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Verfahren gegen Linke wegen Blockade in Dresden eingestellt
Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Bundestag, Caren Lay, erklärte am Mittwoch zur Einstellung eines Verfahrens wegen Teilnahme an einer Blockade:
Ich freue mich, dass das Verfahren gegen mich wegen der Teilnahme an der Blockade des Naziaufmarsches 2011 in Dresden vollständig und ohne Auflagen eingestellt wird. Der Begründung des Gerichts, »die Schuld erscheint gering«, kann ich nur zustimmen. Neonaziaufmärsche zu verhindern, ist kein Verbrechen.
Vier Jahre Ermittlungen, drei Immunitätsaufhebungen, eine Verurteilung und eine Revision waren nötig, um festzustellen, dass die erfolgreiche Blockade des einstmals größten Naziaufmarsches in Westeuropa nicht strafbar war. (...) Nach den Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König und dem Freispruch für Tim H. ist es eine weitere Schlappe für die Staatsanwaltschaft in Dresden, die mit beispiellosem Verfolgungseifer bevorzugt gegen Nazigegnerinnen und -gegner vorging.
Die genannten Strafve...
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