Kinderheirat legalisiert
Indisches Gericht schätzt muslimische 15jährige als reif für die Ehe ein
Hilmar König/Neu-DelhiWeltweit gibt es über 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet wurden. Wie aus einem UNICEF-Bericht vom vergangenen Jahr hervorgeht, lebt ein Drittel davon in Indien. Obwohl Kinderheirat dort offiziell verboten ist, verleiht ein Gerichtsurteil im Bundesstaat Gujarat von Anfang Dezember dieser Praxis neue Legitimität. Die Richter entschieden, dass muslimische Mädchen im Alter von 15 Jahren oder wenn sie die Pubertät erreicht haben, verheiratet werden können.
Das Mindestheiratsalter für Mädchen ist landesweit per Gesetz auf 18 Jahre festgelegt, dennoch gehören Hochzeiten von Minderjährigen nach wie vor zum indischen Alltag. Der Gerichtshof von Gujarat hat diesen sozialen Missstand nun sogar legalisiert. Unter Berufung auf das »Personalgesetz für Muslime« haben die Richter in Ahmedabad entschieden, dass »Muslimmädchen, die pubertieren oder 15 Jahre alt sind, bereit sind, verheiratet zu werden«. Sie gaben damit einer Eingabe des 21 Jahr...
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