Verbriefte Hegemonie
Ein Triumph der Beharrlichkeit deutscher Europapolitik. Ab dem 1. November gilt ein neues Abstimmungsverfahren innerhalb des Europäischen Rats. Es begünstigt überproportional die Bundesrepublik
Andreas WehrAm 1. November 2014 nimmt die neue Europäische Kommission ihre Arbeit auf. Wichtiger für die Zukunft der Union könnte aber ein anderes Ereignis dieses Tages werden. Es tritt nämlich zugleich ein neues Abstimmungsverfahren für den Rat (nicht amtlich auch: EU-Ministerrat) in Kraft. Der Rat ist für die europäische Gesetzgebung das wichtigste Organ, bedeutender als das Europäische Parlament. Er besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedsstaats auf Ministerebene und tagt je nach Zuständigkeitsbereich in zehn verschiedenen Formationen, etwa als Rat für Auswärtige Angelegenheiten, als Rat für Wirtschaft und Finanzen usw.
Für das Zustandekommen einer qualifizierten Mehrheit für den Erlass von Richtlinien und Verordnungen gelten bestimme Kriterien. Artikel 16 Absatz 4 des EU-Vertrags legt fest: »Ab dem 1. November 2014 gilt als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, sofern...
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