Problem Polizei
Mangels fehlender Rechtsprechung für Demonstrationsverbote erfinden die Staatsdiener »Gefahrengebiete«. Ihr anlassloses Kontrollieren von Menschen mit fremdländischem Aussehen verstößt gegen das Diskriminierungsverbot.
Ridvan Ciftci und Andreas FisahnTagelang herrschte im Januar 2014 der Ausnahmezustand in den Hamburger Stadtteilen St. Pauli, Sternschanze, Altona-Nord und Altona-Altstadt. Polizisten konnten in diesen Gebieten ohne besonderen Anlass jeden Bürger kontrollieren, der ihnen als verdächtig erschien. Kontrollieren meint hier, zum Zwecke der Identitätsfeststellung nach Ausweispapieren zu fragen. Wurden die Papiere nicht ausgehändigt oder nicht mitgeführt, durfte die Person auch nach Papieren durchsucht oder »erkennungsdienstlich behandelt« werden. Kontrollieren heißt weiter, dass Taschen durchstöbert und mitgeführte Gegenstände »in Augenschein« genommen wurden. Die Sachen wurden also auf ihre Gefährlichkeit hin begutachtet. Grund für diese besonderen Befugnisse der Polizei war: Die genannten Stadtteile waren als Gefahrengebiete ausgewiesen worden - und zwar von der Polizei selbst. Anlass für die Ausweisung der genannten Stadtteile als Gefahrengebiete waren die Demonstrationen für den Erhalt d...
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