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19.09.2014 / Kapital & Arbeit / Seite 1

Gericht segnet Sozialdumping ab

EuGH: Bei Vergabe öffentlicher Aufträge an ausländische Subunternehmen gilt Mindestlohn nicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat für Konzerne eine Hintertür beim Mindestlohn geöffnet. Am Donnerstag entschieden die Richter in Luxemburg, daß die Vorgaben für öffentliche Aufträge nicht automatisch für ausländische Subunternehmer gelten. Falls die Arbeiten komplett im Ausland erledigt werden, kann der Mindestlohn des Auftraggeberlandes nicht vorgeschrieben werden, heißt es weiter.

Hintergrund war der Streit um die Vergabe eines Auftrags der Stadt Dortmund z...

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