Aus Leserbriefen an die Redaktion
Auslegungen
Zu jW vom 6. Februar: »Grundgesetzwidrig«
Der mögliche Vorwurf gegen Personen spezifischer Berufsgruppen, sie seien »extremistisch«, rechtfertigt also die Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst. Definitionen und Herrschaftspraxis ausgerechnet der neoliberalen Extremisten, die keine Gelegenheit auslassen, Menschen dem totalen Marktregime zu unterwerfen und externe Wirtschaftsinteressen zum Verteidigungsfall umzulügen, bestimmen also darüber, wer als »extremistisch« anzusehen ist. Bravo!Die Auslegungsmöglichkeiten sind bekanntermaßen (nicht wahr, Herr Maaßen?) grenzenlos und erstrecken sich vom Teilnehmer an Demonstrationen über regierungskritische publizistische Tätigkeiten bis hin zum potentiellen Gewalttäter. Das ist vor dem Hintergrund der messerscharfen Differenzierungsfähigkeit »unserer« Dienste schließlich alles dasselbe. Kritisch heißt regierungskritisch, marktkritisch – da liegt die Gefahr für den neoliberalen Staat, den »Hüt...
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