Geschäft mit der Not
Der private Flüchtlingsheimbetreiber Gierso scheiterte in Berlin vorerst mit dem Versuch, Kritik gerichtlich zu unterbinden
Roland ZschächnerLaut Classen war es das erste Mal in der 32jährigen Geschichte des Flüchtlingsrats, daß er für Kritik an den Verhältnissen, denen Asylsuchende in der BRD ausgesetzt sind, zivilrechtlich belangt werden sollte. Nach eineinhalbstündiger Verhandlung wurde der Antrag zurückgewiesen, die schriftliche Begründung steht noch aus.
Gierso konkurriert als private Betreiberin auf dem Markt der Unterbringung für Asylbewerber mit andere...
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