Zwangsweise zum Psychiater
Jobcenter dürfen Erwerbslose nicht unter Androhung von Sanktionen zu medizinischen Behandlungen nötigen, entschied das Sozialgericht Schleswig
Susan BonathLaut Beschluß vom 22. Oktober ist der Betroffene geringfügig beschäftigt und bekommt zusätzlich Hartz IV. Das Jobcenter habe ihn »weiter integrieren« wollen, was aber an seinem »labilen Gesundheitszustand« gescheitert sei. Im August habe ihn die Behörde amtsärztlich begutachten lassen. Dabei sei festgestellt worden, daß der Kläger »trotz Einschränkungen« drei Stunden täglich arbeiten könne. Dies ist eine Voraussetzung dafür, Erwerbslose weiter im System des »Förderns und Forderns« zu behalten. Zudem habe die Amtsärztin in ihrem Gutachten vermerkt, daß »eine psychiatrische Maßnahme den Antragsteller dazu befähigen kann,...
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